Rechtsprechung
FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2010
Kindergeldanspruch: Beweispflicht und Beweiserhebung über die Ursächlichkeit der Behinderung des erwachsenen Kindes für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweispflicht für die Unfähigkeit eines erwachsenen Kindes zur Unterhaltsbestreitung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beweispflicht für die Unfähigkeit eines erwachsenen Kindes zur Unterhaltsbestreitung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung behinderter Kinder
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.04.2014 - XI R 24/13
Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Ein behindertes Kind ist imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30.04.2014 - XI R 24/13 -, BFHE nn = DB 2014, 1473, Rz. 26 ff., …und vom 23.02.2012 - V R 39/11 -, BFH/NV 2012, 1584, Rz 16, beide mit weiteren Nachweisen). - BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98
Volljährige behinderte Kinder
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Hieran fehlt es, soweit die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind keine anderen Einkünfte und Bezüge hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, unter II.1.b). - BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - …
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Die objektive Beweislast trägt der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 09.06.2011 - III R 61/08, BStBl. II 2012, 141;… Seer in: Tipke/Kruse, FGO, § 96 Rn. 86 [Okt. 2012] m. w. N.).
- BFH, 23.02.2012 - V R 39/11
Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein …
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Ein behindertes Kind ist imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs ausreicht (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30.04.2014 - XI R 24/13 -, BFHE nn = DB 2014, 1473, Rz. 26 ff., und vom 23.02.2012 - V R 39/11 -, BFH/NV 2012, 1584, Rz 16, beide mit weiteren Nachweisen). - BFH, 22.12.2011 - III R 46/08
Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Nicht ursächlich ist die Behinderung in der Regel bei einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50. Bei einem GdB von 50 - wie im Streitfall - oder mehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 22.12.2011 - III R 46/08 -, BFH/NV 2012, 730, mit weiteren Nachweisen;… vgl. auch Selder in: Blümich, EStG, § 32 Rn. 120 [Feb. 2012]). - FG Köln, 23.10.2008 - 10 K 1228/07
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein behindertes Kind; Voraussetzungen …
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Nicht entscheidend ist, dass das Kind eine Berufsausbildung erhalten hat und/oder einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit nachgeht; dies kann jedoch als ein Indiz für die fehlende Ursächlichkeit herangezogen werden (vgl. FG Köln v. 23.10.2008 - 10 K 1228/07, EFG 2009, 413; FG Saarland v. 21.01.2010 - 2 K 1173/08, EFG 2010, 657). - FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08
Kindergeld für halbtags als Küchenhilfe beschäftigtes behindertes Kind: Prüfung …
Auszug aus FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11
Nicht entscheidend ist, dass das Kind eine Berufsausbildung erhalten hat und/oder einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit nachgeht; dies kann jedoch als ein Indiz für die fehlende Ursächlichkeit herangezogen werden (vgl. FG Köln v. 23.10.2008 - 10 K 1228/07, EFG 2009, 413; FG Saarland v. 21.01.2010 - 2 K 1173/08, EFG 2010, 657).